Die 18 Lochanlage bleibt geöffnet, aber mit folgender Einschränkung:
1 er Flight erlaubt,
2 er Flight erlaubt,
3 er Flight – alle Personen müssen aus einem Haushalt kommen,
4 er Flight – alle Personen müssen aus einem Haushalt kommen.

Wir kontrollieren die Zugehörigkeit zu einem Haushalt an Hand des
Personalausweises, der bitte beim Einchecken auf Verlangen vorzulegen ist.

Duschen und Toiletten dürfen nur von jeweils einer Person betreten werden.
Wir werden entsprechende Bereiche kontrollieren.

Driving Range bleibt geöffnet mit der Einschränkung, dass nur getrennt trainiert werden darf. Absperrungen sind zu beachten!

Wir zitieren die Verordnung zu Ihrer Information:

§ 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.

Ihre Rückfragen beantworten wir gerne.

Das Mühlenhof – Team