Der Vorstand des MGCC hat in der Sitzung vom 05.04.2023 folgendes beschlossen:
Turnierspielern, die aus gesundheitlichen Gründen ein E-Cart nutzen müssen/möchten, wird dies ab sofort ermöglicht. Es wird an dieser Stelle aber ausdrücklich auf die Verfügbarkeit der E-Carts hingewiesen – ein Anspruch auf ein E-Cart besteht nicht!
Weiter ist zu beachten, dass der Golfer mit E-Cart-Nutzung bei Schlag- oder Punktgleichheit bei der Preisvergabe, aus Gründen der Fairness, zurückgesetzt wird. Dies gilt nicht für Golfer, welche bei Turnierantritt ihren Schwerbehindertenausweis (GdB 50) vorgelegt haben. In diesem Fall gibt es keine Zurücksetzung.
Der Vorstand möchte mit dieser Regelung allen Golfern die Turnierteilnahme ermöglichen und hofft auf eine verantwortungsbewusste und faire Nutzung dieses Angebotes.