Sehr geehrte Mitglieder des Mühlenhof Golf & Country Clubs,

laut Coronaschutzverordnung vom 24.11.2021, gilt auf der gesamten Anlage des MGCC die 2 G-Regel. Jeder Nutzer muss sich zwingend im Golfgeschäft anmelden.
Technisch ist es ab sofort möglich, den Impfstatus eines jeden Golfers in seinen Kontaktdaten zu hinterlegen. Somit muss die Vorlage und Prüfung des aktuellen Impfnachweises (evt. mit Vorlage eines gültigen Personalausweises) nur einmal erfolgen, die wiederholte Prüfung entfällt. Die Anmeldung im Golfgeschäft vor Nutzung der Golfanlage bleibt davon unberührt und sollte selbstverständlich sein!

Greenfee-Spieler bitten wir weiterhin um die Vorlage des aktuellen Impfnachweises und eines gültigen Personalausweises!