Golfen im 4er-Flight ohne Beschränkung , aber mit Abstand !

Heute kam die Klarstellung des Golfverbandes NRW wie folgt:

Ab dem 11.05.2020 tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft, die für das Golfgeschehen in NRW einen weiteren Schritt in Richtung „Normalität“ zur Folge hat. Als Ergebnis dieser Verordnung und der Antwort der Staatskanzlei auf unsere Bitte auf Klarstellung, können wir Ihnen folgendes mitteilen:

1) Das Spielen in Gruppen mit bis zu 4 Personen (auch wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen) ist, unter Wahrung der Abstandsregeln, wieder möglich.

2) Golfunterricht in Gruppen ist, ebenfalls unter Wahrung der Abstandsregeln, auch wieder möglich.

Ihr Mühlenhof-Team

Sehr geehrte Golferinnen und Golfer,

ab sofort ist unsere Gastronomie, unter Einhaltung der Hygienevorschriften, wieder für Sie geöffnet.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr Mühlenhof-Team

07.05.2020

Infos für Mitglieder und Gäste :

Es darf maximal in 4 er Flights gespielt werden, aber die Spieler müssen in maximal 2 Wohngemeinschaften leben.  Startzeiten müssen vorher gebucht werden. Das online-Buchungssystem bleibt vorerst außer Betrieb, da das System Wohngemeinschaften nicht prüfen kann. Startzeiten bitte telefonisch oder per mail an: shop@muehlenhof.net . Die Buchung ist erst gültig, wenn eine Bestätigung erfolgt ist. Mund-Nasenschutz ist im Golffachgeschäft zwingend erforderlich – im Außenbereich der Golfanlage nicht. Bis auf Weiteres sind alle Veranstaltungen, Montagsgolf, Mittwochs Open, Freitags- und Wochenendturniere, Golfer Treff und auch Mannschaftstreffen nicht erlaubt! Das Golfen hat kontaktlos zu erfolgen!!! Menschenansammlungen von mehr als 4 Personen sind auf der Golfanlage strengstens untersagt.

Wir freuen uns auf Ihr Spiel!

Das Mühlenhof-Team

06.05.2020

Die Golfanlage ist ab dem 07.05.2020 wieder geöffnet. Startzeiten bitte telefonisch oder per Mail vereinbaren.

Der Golfunterricht findet auch wieder statt.

Sie erreichen uns unter : 0049 2824 92 40 92.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Das Mühlenhof -Team

Sehr geehrte Golferinnen und Golfer,
an dieser Stelle veröffentlichen wir eine Mitteilung des DGV über die Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland.
Wir weisen aber darauf hin, dass ab 06. Mai.2020 mit neuen Entscheidungen zu rechnen ist!
Deutscher Golf Verband

Kreuzberger Ring 64
65205 Wiesbaden
Postfach 21 06
65011 Wiesbaden
Internet: www.dgv-serviceportal.de

Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland
(Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Stand 1.5.2020, 10:15 Uhr – neu!)
Hier darf bereits wieder unter den aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen Golf gespielt werden:
• Berlin
• Brandenburg
• Bremen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Rheinland Pfalz

Hier ist bereits eine Öffnung in Aussicht gestellt:
• Schleswig-Holstein (nennt in Pressemeldung explizit auch Golf, zugelassen ab 4. Mai)
• Niedersachsen (will Outdoor-Sport, wenn 1,5 Meter eingehalten, ab 6. Mai zulassen)
• Thüringen (lässt Golf als Individualsport im Freien ab 4. Mai zu)
• Sachsen (Außensportstätten sind zur Nutzung ab 4. Mai zugelassen)

Hier müssen die Golfanlagen bis auf weiteres geschlossen bleiben:
• Baden-Württemberg
• Bayern
• Hamburg
• Hessen
• Nordrhein-Westfalen
• Saarland (Landesregierung kündigt weitere Informationen für Samstag 2. Mai an)
• Sachsen-Anhalt (Landesregierung prüft ausdrücklich die Lockerung bezüglich Sport ab Montag)

Diese Liste wurde nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Der DGV übernimmt für die Inhalte keine Gewähr. Ihr Inhalt unterliegt eventuell Änderungen. Informieren Sie sich bitte zusätzlich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung und bei Ihren Landesgolfverbänden, ob und unter welchen Auflagen ein Spielbetrieb in ihrem Bundesland erlaubt sein mag.
Beachten Sie stets, dass die Zulassung des Spielbetriebs unter Auflagen erfolgen oder unter dem Vorbehalt erteilter Ausnahmegenehmigungen vor Ort stehen kann.
Alle detaillierten Informationen, Hilfestellungen, ausgewählte Kommunikations-
beispiele von Clubs sowie den aktuellen Status zu DGV-Projekten finden Sie im DGV-Serviceportal:

https://serviceportal.dgv-intranet.de/verband/mitgliederkommunikation/corona-virus.cfm

 

 

 

Der Deutsche Golfverband informiert am 22.04.2020 wie folgt:

In den zurückliegenden Tagen haben wir alle gemeinsam erlebt, was Föderalismus auch bedeuten kann: In einzelnen Bundesländern ist, unter strikter Einhaltung besonderer Regelungen zum Gesundheits- und Infektionsschutz im Hinblick auf COVID-19, ein (eingeschränkter) Golfspielbetrieb wieder möglich. In der Mehrzahl der Bundesländer besteht aber weiterhin nur eine, sich allerdings konkretisierende, Wiedereröffnungsperspektive in den ersten Maitagen.

In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, seit heute auch in Berlin und, so für die nächsten Tage angekündigt, kurzfristig auch in Bremen ist ein Spielbetrieb zugelassen. Nicht in allen Fällen war die Wiederaufnahme des Golfbetriebs dabei völlig störungsfrei, grundsätzlich sind die Verantwortlichen auf den Golfanlagen aber mit großem Ernst und viel Engagement in die „neue“ Aufgabe gestartet und haben insbesondere auch den erwartbaren Andrang so kanalisieren können, dass gegenüber den staatlichen Stellen ein geordneter Einstieg dokumentiert werden kann.

Fast täglich ergeben die Beratungen verschiedener staatlicher Gremien neue Hinweise für eine hoffentlich baldige Wiederaufnahme des Spiels insgesamt in Deutschland. So hat am Montag erst die Sportministerkonferenz, also alle Sportministerinnen und -minister der Länder, in einer Telefonkonferenz über Perspektiven zur Wiederaufnahme des Sports und einen stufenweisen Wiedereinstieg beraten. Mit einer „geeinten Position“ will die Sportministerkonferenz am Donnerstag, 30. April 2020, in die Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gehen. In einem „ersten Schritt“ solle im Breiten- und Freizeitsport – „gleichermaßen für alle Sportarten“ – der Betrieb wieder erlaubt werden, sofern die Sportangebote an der „frischen Luft“ stattfinden, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten „Freiluftsportanlagen“. Man hört in diesem Zusammenhang aus verschiedenen Kreisen, dass immer wieder der 4. Mai als möglicher Termin genannt wird. Sicher ist dieses Datum jedoch nicht.

In diesem Zusammenhang ist stets zu beachten, dass sich Regelungen in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung landesspezifisch unterscheiden können.

DGV Mitteilung – Golfanlagen in einigen Bundesländern bald geöffnet
Was über Nacht geschah ….(Stand: 17. April, 13.15 Uhr)

Es gilt grundsätzlich weiterhin, was wir Ihnen gestern mitteilen mussten: Nach Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine neuerliche Prüfung soll am 30. April erfolgen.

Seit dem gestrigen Abend wird jedoch überdeutlich erkennbar, dass die konkrete Umsetzung der Beschlüsse Ländersache ist. So erfahren wir aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen, dass teilweise eine kurzfristige Wiederaufnahme des Golfsports ab Montag, den 20. April(Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern) oder ab dem 4. Mai (Schleswig-Holstein) möglich gemacht werden soll, bzw. dass man die fortgeschriebenen Verbotsregelungen noch einmal „nachschärfen“ (Sachsen) wird. Das bedeutet, soweit man dies jetzt endgültig abschätzen kann (offizielle Texte der Länderregelungen liegen noch nicht vor), dass jedenfalls in diesen Bundesländern die Wiedereröffnung unmittelbar bevorsteht oder eine baldige Wiedereröffnungsperspektive besteht.

Verstehen Sie diese Information bitte als das, was sie ist: eine Orientierung für Sie als Verantwortliche auf den Golfanlagen bei stets wechselnder Informationslage. Welche konkreten Umsetzungsschritte tatsächlich wann erfolgen, kann nur im Verlauf der nächsten Tage sicherer abgeschätzt werden. Wir werden Sie – gemeinsam mit den Landesgolfverbänden – über konkrete Schritte, die denkbarerweise auch über die oben genannten Bundesländer hinausgehen können, rechtzeitig informiert halten. Aktuell arbeiten wir, in Abstimmung mit anderen Golfverbänden, auch an abgestimmten Leitlinien zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs zu gegebener Zeit.

Sehr geehrte Golferinnen und Golfer,

unter folgendem Link erhalten Sie Informationen des Golfverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. über das weitere Vorgehen mit den Verbandswettspielen 2020

https://muehlenhof.net/wp-content/uploads/2020/04/2020-Rundschreiben-13.pdf

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Ihr Mühlenhof-Team

Der Deutsche Golfverband hat am 06. April 2020 bei der Regietung einen Antrag auf Lockerung der Golfplatzsperren gestellt.
Nähere Informationen unter

https://muehlenhof.net/wp-content/uploads/2020/04/DGV-Bulletin-Nr.-14-vom-6.-April.pdf

Golfplätze in Dänemark und Norwegen wieder geöffnet.

In Dänemark und Norwegen sind Golfplätze seit dem 01.04.2020 trotz des Coronavirus wieder geöffnet.

Gespielt werden darf allerdings nur unter strengen Auflagen. Das gibt Hoffnung auf eine baldige Lockerung der Beschränkung auch für deutsche Golfanlagen.

Der Deutsche Golfverband platziert derzeit entsprechende Vorschläge bei der Regierung.

Wir werden Sie umgehend unterrichten.