Ab sofort gilt die 2 G Regelung gemäß der Coronaschutzverordnung NRW vom 24.11.2021.

Jeder Nutzer und/oder Besucher der Golfanlage, der Kurzlochanlage oder der Driving Range muss sich zwingend im Golfgeschäft anmelden und sowohl Personalausweis wie auch Impfnachweis bzw. Genesungsnachweis vorlegen. Dies gilt auch für den Golfunterricht bei unserem Pro!

Bei Verstoß erfolgt sofortiger Platzverweis und eine dauerhafte Sperre auf unserer Anlage!

Bitte unbedingt im Golfgeschäft anmelden!

Vielen Dank!