Vier Strafschläge für Blattzwischenfall

Entscheidungen zu Golfregeln

Matthew Southgate bekommt in der Finalrunde der DAP Championship nachträglich vier Strafschläge verpasst. Der Grund: ein vom Winde verwehtes Blatt.

Beachwood, Ohio – In der Finalrunde der DAP Championship läuft ee für Matthew Southgate nicht wirklich gut, als sein Putt von einem verirrten Blatt abgelenkt wird. In dem guten Glauben an eine höhere Macht, beendet der Engländer Loch und Runde. Am Ende kassiert er dafür vier Strafschläge.

Die Situation

Auf dem 15. Grün puttet Southgate aus etwas mehr als einem Meter zum Par, als ein in der Nähe liegendes Blatt vom Wind erfasst und genau in seine Puttlinie geweht wird. Sein Ball wird durch das verirrte Laubwerk abgelenkt und läuft am Loch vorbei. Ungläubig reißt Southgate die Hände in die Luft, beendet das Loch aber im Glauben, dass es einfach Pech gewesen sei.

Nach der Runde wird er allerdings informiert, dass er dabei gegen Regel 19-1 verstoßen habe. Die Folge: zwei Strafschläge für den Regelbruch sowie zwei weitere für das Unterschreiben einer unwissentlich falschen Scorekarte.

 

Die Lösung

Southgate hätte seinen Putt wiederholen müssen, denn Regel 19-1 (Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten durch nicht zum Spiel Gehöriges) beschreibt eben diese Situation: „Wird eines Spielers Ball in Bewegung nach einem auf dem Grün gespielten Schlag durch Nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt oder aufgehalten, ist der Schlag annulliert. Der Ball muss zurückgelegt und erneut gespielt werden.“

Hätte Southgate die Regel gekannt, hätte er seinen Ball einfach an seine ursprüngliche Stelle zurücklegen und nochmals zum Par putten dürfen. So kassierte er zwei Strafschläge für das Spielen vom falschen Ort (zum Doppelbogey) sowie zwei weitere für das Unterschreiben einer unwissentlich falschen Scorekarte. Bis vor einigen Jahren hätte Letzteres noch die Disqualifikation zur Folge gehabt.

Anders sieht die Situation allerdings aus, wenn Ihr Ball nicht auf dem Grün gespielt wird. Dann gilt dies als Spielzufall, ist straflos, und der Ball muss gespielt werden, wie er liegt.

Entscheidungen zu den Golfregeln
Der Royal and Ancient Golf Club bringt alle zwei Jahre Decisions zu den offiziellen Golfregeln heraus. Wir präsentieren Ihnen regelmäßig ausgewählte Entscheidungen daraus.
(Quelle: Rules4You.de)

Quelle: golf.de

http://www.golf.de/publish/tipps-und-tricks/tipps-fuers-eigene-spiel/60113406/vier-strafschlaege-fuer-blattzwischenfall-video

Wir gratulieren unserem Mitglied, Wolfgang Awater zu seinem „Hole in one“,
das er während der Mannschaftstour der Senioren auf der Anlage des
SGC Rheine/Mesum am 24 Sept. 2017 spielte. Auf der Bahn 14 lochte er den
Ball mit seinem Drive über 189 Meter ein.

Mit der Urkunde vom 19.10.1992 des Deutschen Golfverband e.V. ist  der Mühlenhof Golf & Country Club e.V. offiziell als ordentliches Mitglied im DGV  aufgenommen worden.

Aus diesem Anlass wollen wir das 25  jährige Jubiläum unseres Clubs mit einem außergewöhnlichen  Festtag begehen.

Der Tag beginnt mit einem nichtvorgabewirksamen Stableford – Turnier über 18 Löcher. Gespielt wird in drei Nettowertungsklassen (A, B und C) und zwei Bruttowertungen (Damen und Herren).

Einzelwertungen wie  nearest to the pin, long ist drive (Damen und Herren) und nearest to the line gehören ebenfalls zum Spiel. Es winken außergewöhnlich schöne Siegerpreise. Es lohnt sich, sich dem Turnier zu stellen.

Alle Turnierteilnehmer treffen sich zum Sektempfang,  Flighteinteilung und Ausgabe der Rundenverpflegung  um 11:00 Uhr im Restaurant. Der Kanonenstart erfolgt punkt 12:00 Uhr. Die Siegerehrung erfolgt als Rahmenprogramm in der Abendveranstaltung. Das Startgeld beträgt 15 € incl. der Rundenverpflegung und Getränke beim Empfang.

Die Abendveranstaltung mit unserem gleichzeitigen Club- bzw. Mitgliederfest  beginnt um 18:30 Uhr und steht und dem Motto:

Oktoberfest zum  25-jährigen Jubiläum

Mühlenhof Golf & Country Club e.V.

Für einen stimmungsvollen Abend sorgt zünftige  Musik und für das leibliche Wohl mit typisch bayerischen Schmankerl (Buffet) und Getränke.

Dirndl und Lederhosen anziehen und mitfeiern (keine Pflicht)!

Der Kostenbeitrag für Speisen und Getränke der Abendveranstaltung beträgt 30,00 € pro Person. Bitte melden Sie sich möglichst kurzfristig an (Shop, Mail oder 02824 924092), damit wir uns rechtzeitig auf die Teilnehmerzahl vorbereiten können! Anmeldeschluss ist der 18.10.2017.

Selbstverständlich ist zu unserem Jubiläum auch Ihr Partner bzw. Partnerin herzlich eingeladen.

Wir freuen uns auf  Ihre Teilnahme!

Der Vorstand

Liebe Mitglieder,

derzeit gibt es Probleme mit dem Server, deshalb sind die Albatros Programme wie z.B. die Startzeiten und der Turnierkalender nicht einsehbar.

Lösung: Der Server und weitere Rechner werden ausgetauscht um in Zukunft einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen das ab morgen, Freitag, 22.09.17 wieder alle Dienste vollständig zur Verfügung stehen.

 

 

 

MÜHLENHOF – 18 Loch und mehr –

Motto 2017 „Grün“ ärgern

Einzel-Zählspiel – nicht vorgabewirksam –

 

Besonders geeignet ist das Turnier für Golfer, die gerade erst angefangen haben,

die nette Golfer kennenlernen wollen, und natürlich für all diejenigen, die auch schon in den letzten Jahren uns auf unserem Damenturnier begleitet haben.

Wir freuen uns sehr auf euch.

 

Tee 1

Sekt-Empfang

Verlosung der Caddinen

Natürlich wieder mit Mulliganverkauf

Tee 10

Kaffee, Kuchen und Herzhaftes

Auf einigen Grüns gibt es Aufgaben zu bewältigen.

Wie kommt der Ball mit dem falschen Putter durch die Tore in den Pool?

Was machen die Quietscheenten auf dem Golfplatz?

Neugierig geworden?

3.Oktober 2017

9:00 Uhr

Das Turnier wird von den aktiven Damen des Mühlenhofs ausgerichtet.

Trainingsgruppe, AK 50 Ligamannschaft, DGL-Damenmannschaft

Alle Damen, die nicht Mitglied im Mühlenhof Golf- und Country Club sind, bekommen eine Greenfeevergünstigung für diesen Tag und zahlen 30 , zzgl. 15 Nenngeld

Jeder Gastspieler(volles Greenfee) erhält einen Greenfee-Ermäßigungsgutschein. Spieler, die ohne Abmeldung nicht zum Wettspiel antreten, sind nicht von der Zahlung des Nenngeldes befreit.