| Wettspielrahmenausschreibung |
PräambelDer Vorstand des Mühlenhof Golf & Country Club hat die Wettspielrahmenausschreibung 2010 festgestellt und für verbindlich erklärt. Sollten im Einzelfall die Bestimmungen in einer Ausschreibung eines Wettspiels von der Rahmenwettspiel-ausschreibung abweichen, gilt zuerst die Regelung der Einzelausschreibung und dann die allgemeine Regelung. Verbindlichkeit der Verbandsordnung/Regeln Neben der Verbindlichkeit der Verbandsordnung sind die Platzregeln des Clubs (siehe Scorekarte bzw. Sonderaushang an Tee 1 und Tee 10) und die am Spieltag eventuell notwendigen Sonderregeln, die durch Aushang bekannt gegeben werden, anzuwenden. Das Üben auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs (Nachputten) ist im Zählspiel nicht gestattet. (Strafen siehe Ziff. 6 dieser Rahmenausschreibung) Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Spielausschuss des Mühlenhof Golf & Country Club. Die Mitglieder der Spielleitung und ggf. die Platzrichter werden vor Beginn des Wettspiels bekannt gegeben. Starter und Marshall handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung. 2. Meldungen / Teilnehmerzahl / Abmeldungen / Nenngeld Wettspieltermine und Wettspielausschreibungen werden unverbindlich in einem Jahresterminkalender festgelegt und durch Aushang sowie Veröffentlichung im Internet auf der Mühlenhof website www.muehlenhof.net bekannt gegeben. Die Höchstteilnehmerzahl eines Wettspiels beträgt 100, die Mindestteilnehmerzahl 30 Personen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl liegt im Ermessen der Spielleitung und ist bis zum Wettspielbeginn möglich. Eine Wettspieldurchführung trotz nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl liegt ebenfalls im Ermessen der Spielleitung. Die Meldung zur Teilnahme an Wettspielen kann telefonisch, schriftlich oder über Internet : www.muehlenhof.net erfolgen. Es werden nur Anmeldungen angenommen, die bis 18.00 Uhr des Meldeschlusstages eingegangen sind. Als eingegangen gilt die Eintragung in die Meldeliste durch Mitarbeiter des Golffachgeschäftes oder den Web-Master der home-page. Die Zulassung von später eingehenden oder nicht formgerechten Meldungen liegt im Ermessen der Spielleitung. Die Meldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Über die festgelegte Teilnehmerzahl hinausgehende Anmeldungen werden in einer Warteliste erfaßt. Bei Absagen zugelassener Teilnehmer können Spieler entsprechend der Position auf der Warteliste noch am Wettspiel teilnehmen. Spieler die auf die Warteliste genommen wurden, haben am Tag vor dem Wettspiel im Golffachgeschäft ihre mögliche Startzeit abzufragen. Abmeldung Spieler, die trotz erhaltener Startzusage nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich abzumelden. Spieler, die ohne Abmeldung dem Wettspiel fernbleiben, müssen mit einer Wettspielsperre für nachfolgende Wettspiele rechnen.Spieler, die sich nach Meldeschluss abmelden oder ohne Abmeldung nicht am Wettspiel teilnehmen, sind nicht von der Zahlung des Nenngeldes befreit. Nenngeld Das Nenngeld wird in der jeweiligen Wettspielausschreibung festgelegt. Es muß vor dem Start bei Ausgabe der Score-Karte entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten oder nach Meldeschluß absagen, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit. Auch der Eintrag in die Warteliste gilt verbindlich als Anmeldung. Ist die zu zahlende Gebühr nicht spätestens bis zum nächsten Turnier entrichtet, kann die Starterlaubnis verweigert werden. 3. Startliste/Abspielzeit StartlisteDie verbindliche Reihenfolge und die Zusammensetzung der Spielgruppen wird von der Spielleitung in der Startliste festgelegt. Die Startzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Partie/Spielgruppe durch den Starter, je nach dem, was später liegt. AbspielzeitDie Abspielzeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Zwei Tage vor dem Wettspiel kann auch eine Abfrage im Golffachgeschäft unter der Telefon - Nr. 02824 / 924092 oder im Internet unter www.muehlenhof.net erfolgen. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft. Trifft der Spieler mit einer Verspätung von mehr als fünf Minuten ein so ist er zu disqualifizieren, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. 4. Vorgabe / Vorgabewirksamkeit / VorgabenachweisVorgabe/Vorgabewirksamkeit Zählspiele gegen Par und nach Stableford sind nach dem DGV-Vorgabensystem vorgabenwirksam, wenn nicht in der Einzelausschreibung konkret auf die fehlende Vorgabenwirksamkeit hingewiesen wird. Die jeweiligen Nettoergebnisse basieren auf der DGV-Spielvorgabe. Die jeweiligen Bruttoergebnisse werden für Herren entsprechend dem Course Rating Gelb 72,3 und Herren Rot 68,2 verringert, für Damen Rot entsprechend dem Course Rating 73,9 verringert. VorgabenachweisDer Spieler sollte sich mindestens 30 Minuten vor seiner Abspielzeit im Golffachgeschäft melden, sein Nenngeld entrichten und seine Scorekarte (DGV-Stammvorgabe prüfen und ggf. ändern lassen) abholen. Eine Änderung der Stammvorgabe ist ggf. durch ein Stammblatt nachzuweisen. 5. Spieltempo / Unangemessene Verzögerung (Regel 6-7) / Etikette Eine Runde Golf im Dreierflight sollte bei einem Turnier nicht länger als 4 Std. 30 min dauern, d.h.: 45 Minuten Zeit für drei Löcher. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel wird von der Spielleitung als Verstoß der Regel 6-7 angesehen. Strafe für Verstoß: Lochspiel: 1.Verstoß: -Lochverlust 2.Verstoß: -Disqualifikation Zählspiel: 1.Verstoß: -1 Schlag 2.Verstoß: -2 Schläge 3. Verstoß: - Disqualifikation Handys sind auf dem Golfplatz ausschließlich medizinischen Notfällen vorbehalten, ansonsten sind sie abzuschalten; ausgenommen die Spielleitung. Kleiderordnung: Teil der Etikette auf dem Golfplatz ist die Kleiderordnung. Diese Kleiderregel gilt aus Respekt vor Mitspielern und schreibt vor , dass der Golfer in einer „angemessenen Bekleidung“ spielen sollte. Deshalb gilt für Damen keine : - Shirts mit schmalen Trägern -T-Shirts mit durchsichtigen und netzähnlichen Stoffen -Leggings, Trainings- und Turnhosen, Blue Jeans-Shorts und Röcke, die mehr als eine Handbreit über dem Knie enden -Schuhe mit Absätzen (Stöckelschuhe) und für Herren keine : - T-Shirts mit durchsichtigen und netzähnlichen Stoffen (Netzhemd) -Basketball- oder Boxer-Shirts-Tennis- und Turnhosen, Blue Jeans -Trainings- oder Jogginganzüge, Bade- oder Surferhosen -Hosen mit Löchern Besonders bei Turnieren des Mühlenhof Golf & Country Clubs ist diese Kleiderordnung zu beachten. Andernfalls besteht keine Startberechtigung. 6. Üben / Nachputten ( Regel 7-2. Anmerkung 2) Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen. Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch. 7. Gleiche ErgebnisseSoweit in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt hat sich bei Wettspielen über 18 Löcher im Brutto und Netto, insbesondere, wenn von unterschiedlichen Abschlägen gestartet wird, ein Stechen bewährt unter Zugrundlegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung 1,18,3,16,5,14,7,12,9 erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1,18,3,16,5,14, danach 1,18,3 und schließlich das schwerste Loch. Besteht noch Gleichheit, so entscheidet das Los. 8. Rechte für JungenJungen spielen mit Beginn des Kalenderjahres, in dem sie zwölf Jahre alt werden von den Herrenabschlägen, zuvor von den Damenabschlägen. Unabhängig vom Alter müssen Jungen von den Herrenabschlägen spielen, sobald sie die DGV-Stammvorgabe 23,4 oder besser erreicht haben. 9. Fahren/Mitfahren im Golfwagen (Decision 33-1/8)Ein Spieler muss zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung/Platzrichtern ausdrücklich gestattet. Strafe für Verstoß: Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch für zwei Löcher Zählspiel: Zwei Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde. Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus; handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Spieler muß sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeugs einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert. 10. Beendigung des WettspielsNach Beendigung des Wettspiels ist die Scorekarte unverzüglich der Wettspielleitung abzugeben. Auch „no return“ ist ein Ergebnis und führt zur Fortschreibung der DGV-Stammvorgabe. Verstoß gegen diese Regelung führt zur Disqualifikation. Die Spielleitung erstellt mit Hilfe der Score-Karten die vorläufige Ergebnisliste. Ca. 15 Minuten später erfolgt die Siegerehrung. Mit der offiziellen Bekanntgabe und dem Aushang der endgültigen Ergebnisse durch die Spielleitung ist das Wettspiel beendet. 11. Änderungsvorbehalt Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit) oder zusätzliche Bedingungen zuzufügen, die Platzregeln zu ändern, sowie die Startzeiten und die Zusammensetzung der Spielgruppen neu festzulegen oder zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. 12. Entfernungsmessgeräte Der Spielführer |
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